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   LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20   

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https://dejure.org/2021,34877
LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20 (https://dejure.org/2021,34877)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01.06.2021 - 7 Sa 473/20 (https://dejure.org/2021,34877)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 7 Sa 473/20 (https://dejure.org/2021,34877)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 1 Abs. 2 KSchG
    Verhaltensbedingte Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • rewis.io

    Verhaltensbedingte Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • Betriebs-Berater

    Verhaltensbedingte Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verhaltensbedingte Kündigung bei beharrlicher Arbeitsverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2
    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung bei Nichterbringung der geschuldeten Arbeitsleistung; Erfordernis einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Arbeitnehmer zwischen dem Recht auf Zurückbehaltung und der beharrlichen Verweigerung der Arbeitsleistung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung erfolgreich, selbst dann, wenn Arbeitnehmer meint, er dürfe die Arbeit verweigern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Würzburg, 28.05.2019 - 2 Ca 1336/18

    Zusatzvereinbarung zum Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichtes Würzburg vom 28.05.2019 - 2 Ca 1336/18 - abgeändert.

    die Berufung der Klägerin gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Würzburg, Az. 2 Ca 1336/18 vom 28.05.2019 zurückzuweisen sowie auf die Berufung der Beklagten unter Abänderung des am 28.052019 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg, Az. 2 Ca 1336/18, die Klage vollumfänglich abzuweisen.

    die Berufung der Klägerin gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Würzburg, Az. 2 Ca 1336/18, vom 26. Juni 2019 zurückzuweisen mit der Maßgabe, die Klage auch insoweit abzuweisen als noch nicht rechtskräftig über sie entschieden ist im Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 08.09.2020.

  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Dies folgt aus einer Analogie zu § 320 Abs. 2 BGB, BAG, Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 -, Rn. 29, zitiert nach juris.

    Die Grenze der Geringfügigkeit ist dabei jedenfalls mit einem Zahlungsrückstand von eineinhalb bis zwei Monatsvergütungen überschritten, BAG, Urteil vom 25.10.1984, a.a.O.; BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 -, Rn. 52, zitiert nach juris.

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Ist ihm dies gelungen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 102 BetrVG erfolgt ist, BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12 -, Rn. 31, 32, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 62/11 -, Rn. 42, 43, zitiert nach juris; KR, 12. Auflage, § 102 BetrVG, Rdz. 252; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 163.
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Ist ihm dies gelungen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 102 BetrVG erfolgt ist, BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12 -, Rn. 31, 32, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 62/11 -, Rn. 42, 43, zitiert nach juris; KR, 12. Auflage, § 102 BetrVG, Rdz. 252; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 163.
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Der Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist, BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, Rn. 28, zitiert nach juris.
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, in jüngerer Zeit mit Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 30, zitiert nach juris, grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist, BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 -, Rn. 37, zitiert nach juris und BAG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 AZR 86/17 -, Rn. 29, zitiert nach juris.
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist, BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 -, Rn. 37, zitiert nach juris und BAG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 AZR 86/17 -, Rn. 29, zitiert nach juris.
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Die Grenze der Geringfügigkeit ist dabei jedenfalls mit einem Zahlungsrückstand von eineinhalb bis zwei Monatsvergütungen überschritten, BAG, Urteil vom 25.10.1984, a.a.O.; BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 -, Rn. 52, zitiert nach juris.
  • ArbG Siegen, 08.01.2019 - 2 Ca 781/18
    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 28.05.2019, Az 2 Ca 781/18, wird dergestalt abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin weitere EUR 3.182,40 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
  • ArbG Würzburg, 19.09.2022 - 10 Ca 549/22

    Zurückbehaltungsrecht, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Lösung des

    Dies ist als verhältnismäßig geringfügig anzusehen (vgl. LAG Nürnberg Urt. v. 01.06.2021 - 7 Sa 473/20 [Rz. 60], juris) und führt dazu, dass sich die Beklagte allein schon deshalb in Anbetracht der Geltendmachung eines nichtzustehenden Zurückbehaltungsrechtes und damit nicht erfolgter ordnungsgemäßer Anbietung der Arbeitsleistung nicht mehr im Annahmeverzug befunden hätte.
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